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Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Notar Dr. Oliver Munte.   www.kanzlei-wolfsburg.de

 

Was ist das Fernabsatzgesetz?

Seit dem 1. August 2002 gibt es das “Fernabsatzgesetz” nicht mehr. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden sich nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 312b ff. Dabei sind jedoch im Westenlichen die Vorschriften aus dem früheren Fernabsatzgestz übernommen worden.

 

Was sind Fernabsatzverträge?

Fernsabsatzverträge sind, vereinfacht gesagt, solche Verträge, in denen Käufer und Verkäufer keinen persönlichen Kontakt haben, sondern den vertrag nur “aus der Ferne” abschließen, insbesondere über:

 

 

  • Internet oder Email
  • Telefon
  • Brief
  • Telefax

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge greifen nur ein, wenn auf der einen Seite eine Person steht, die geschäftlich tätig ist (“Unternehmer”) und auf der anderen eine Privatperson (“Verbraucher”).

 

Welchen Sinn haben die Vorschriften über Fernabsatzverträge?

Es handelt sich um Verbraucherschutzvorschriften. Der Käufer (“Verbraucher”) soll besonders geschützt werden, da er bei den Fernabsatzverträgen keinen persönlichen Kontakt zu dem Verkäufer hat (noch nicht einmal die Identität des Verkäufers kennen muss) und auch die Ware nicht direkt besichtigen kann. Daher hat der Gesetzgeber besondere Informationspflichten für den Verkäufer sowie ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht für den Käufer geschaffen.

 

Welche Informationspflicht hat der Unternehmer?

Der Unternehmer muss den Verkäufer über den Geschäftszweck und die Identität des eigenen Unternehmens aufklären, insbesondere über:

 

  • vollständige Anschrift des Unternehmers
  • genauen Preis der Ware (inkl. Steuer, Versandgebühren etc.)
  • Liefervorbehalte
  • Zeitpunkt des Zustandekommen des Vertrages

Wie lange hat der Verbraucher ein Widerrufs- und Rückgaberecht?

Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerufen. Ein Grund für den Widerruf muss nicht genannt werden. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware erhalten hat. Der Widerruf kann ausdrücklich, etwa per EMail erfolgen oder auch durch Zurücksenden der ware. Erfährt der Kunde erst nach Vertragsschluss von seinem Widerrufsrecht, dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Wird der Verbraucher gar nicht belehrt, steht ihm ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

 

Was mache ich bei Problemen, insbesondere wenn die Ware nicht oder nicht ordnungsgemäß geliefert wird?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen, die sich sowohl in der Schnelligkeit als auch in den Kosten unterscheiden, wobei jeder Einzelfall besonders zu betrachten ist. Häufig führen Pflichtverletzungen des Vertragspartners darüber hinaus zu eigenen Schadensersatzansprüchen, die ebenfalls durchgesetzt werden können. Es empfiehlt sich daher, bei Schwierigkeiten im Rahmen der Vertragsabwicklung einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen. Er/Sie kann beraten, was im jeweiligen Einzelfall das beste Vorgehen ist.

 

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 Wozu dient das Fernabsatzgesetz ?

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